Schimmelpilzbefall in Mietwohnungen



Sichtbarer Schimmelpilzbefall in einer Mietwohnung wird von den Gerichten als Mietmangel anerkannt. Über die Ursache
des Schimmelpilzbefalls entsteht in der Praxis häufig Streit, der vor Gericht – nach Anhörung von Sachverständigen -
entschieden werden muss.

Eine Schimmelpilzbelastung in Innenräumen stellt in jedem Fall ein hygienisches Problem dar. Eine Gesundheitsbelastung
ist nicht auszuschließen. Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge sollten daher, möglichst im gegenseitigen Einvernehmen
zwischen Mieter und Vermieter, die Schäden angemessen behoben werden. Bei ärztlichen Attesten von gesundheitlichen
Beschwerden aufgrund einer Schimmelpilzbelastung ist es wichtig, dass die Diagnose einen plausiblen Zusammenhang
zwischen den Beschwerden und der Schimmelpilzbelastung erkennen lässt.

Die o.g. Hinweise können im Einzelfall eine konkrete Rechtsberatung nicht ersetzen. Bei Zweifel über die Rechtslage und
die bestehenden Rechte und Pflichten sollten sich Mieter und Vermieter daher am besten frühzeitig beraten lassen. Beratungsstellen,
wie z.B. Mietvereine oder Haus- und Grundeigentümervereine, können hier Hilfestellung leisten.

Sollten Sie gerichtstaugliche Gutachten im Bereich Bauschäden benötigen, ist Bernd Kuß als Dekra zertifizierter Gutachter
für Bauschadensbewertung und Dekra zertifizierter Sachverständiger für Schimmelpilz Beseitigung Ihr kompetenter und
erfahrener Gutachter.

Handwerksbetriebe, die in Ausführung ihrer Tätigkeit auf Feuchtigkeits- und Schimmelschäden treffen, beraten wir umfassend
und klären sie auch über die gesetzlichen Bestimmungen auf.

Weitergehend bieten wir an:
- Abgabe eines Angebots und eines Sanierungsplans an den Kunden mit den zu erwartenden Kosten.
- Anreise mit neutralem Fahrzeug und Berufsbekleidung der ausführenden Spezialisten.

Gerne beraten wir Sie vorab telefonisch unter: Tel.: 07387 8293